AGB

1. ALLGEMEINES

a) Diese allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden als "Mietbedingungen" bezeichnet) regeln sämtliche Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, insbesondere die Vermietung des Studios und der darin enthaltenen Gegenstände, technischen Geräte und Anlagen, die von BRIGHT & BOLD durchgeführt werden.

b) Die Annahme des Studios durch den Mieter gilt als Zustimmung zu diesen Mietbedingungen.

c) Änderungen oder Aufhebungen der Bestimmungen dieser Mietbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Studio Golden, um wirksam zu sein.

d) Diese Mietbedingungen gelten für laufende Geschäftsbeziehungen, jedoch nicht automatisch für zukünftige Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von BRIGHT & BOLD .

2. MIETE

a) Die vereinbarte Raummiete sowie die Kosten für Verlängerungsstunden richten sich nach der aktuellen Preisliste.

b) Der Mieter verpflichtet sich, den vereinbarten Zeitraum für den Beginn und das Ende der Mietzeit einzuhalten. Bei einem vom BRIGHT & BOLD nicht verschuldeten verspäteten Mietbeginn wird die volle Gebühr berechnet. Eine Verlängerung der Nutzung ist nach Absprache möglich, sofern das Studio im Anschluss nicht bereits anderweitig belegt ist. Ein Anspruch auf weitere Nutzung bei Überschreitung des vereinbarten Termins besteht nicht.

c) Stornierungen bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin bleiben kostenfrei. Stornierungen, die später erfolgen, werden mit 50% des Mietbetrags berechnet.

d) Während der gesamten Mietdauer behält BRIGHT & BOLD das Hausrecht über die Mietobjekte und kann die Räumlichkeiten jederzeit betreten, entweder selbst oder durch einen beauftragten Vertreter. BRIGHT & BOLD wird dabei Rücksicht auf laufende Aufnahmen nehmen.

e) Kaffee und zwei Freigetränke sind im Mietpreis enthalten. Weitere Getränke kosten jeweils 2 Euro inklusive der Mehrwertsteuer pro Stück und werden gesondert berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen. Die Nutzung von zusätzlichen Serviceleistungen wie Catering kann vereinbart werden, ist jedoch nicht in der Raummiete enthalten und wird separat abgerechnet.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

a) Die Mietgebühr ist vor Ort per Sofortüberweisung oder per Paypal zu entrichten. Barzahlungen sind nicht möglich. b) Auf Anfrage kann eine Rechnung erstellt werden, die anschließend per E-Mail versendet wird. c) Zusätzliche Leistungen werden separat aufgeführt und zusammen mit der Miete abgerechnet.

4. NUTZUNG

a) Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume sorgfältig zu behandeln und gemäß ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Er hat die geltenden Arbeits- und Betriebsanweisungen sowie alle behördlichen Vorschriften zu beachten und sicherzustellen, dass auch Dritte, die in seinem Auftrag handeln, diese Verpflichtungen einhalten.

b) Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, die Schäden oder Verunreinigungen an den Mieträumen und Geräten verursachen könnten oder eine Gefährdung darstellen, ist untersagt.

c) BRIGHT & BOLD behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Schadenersatzpflicht seitens des Mieters vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Vertragsverpflichtungen verstößt, die nicht mit den Interessen von Studio Golden vereinbar sind.

5. ZUSTAND DES STUDIOS

a) Das Studio wird in einem besenreinen Zustand vermietet. Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand hinsichtlich Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn zu überprüfen und eventuelle Beanstandungen im Voraus zu melden. Das Studio muss bei Mietende in gleichem Zustand zurückgegeben werden. Die dafür benötigte Zeit ist in der Mietdauer zu berücksichtigen.

b) Sollte das Studio nach der Mietzeit stark verschmutzt sein, behält sich BRIGHT & BOLD vor, eine Reinigungspauschale in Höhe von 100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen. Falls durch die Verschmutzung ein Mietausfall für eine Folgebuchung entsteht, wird auch dieser dem Mieter in Rechnung gestellt.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

a) Alle vom BRIGHT & BOLD vermieteten Gegenstände bleiben uneingeschränktes Eigentum von BRIGHT & BOLD. b) Der Verkauf, die Weitervermietung, die Überlassung an Dritte oder die Entfernung von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht gestattet.

7. HAFTUNG

a) BRIGHT & BOLD übernimmt keine Haftung für Gegenstände oder Ausrüstung (Kleidung, Requisiten, technische Geräte), die vom Mieter in das Studio eingebracht werden.

b) Der Mieter haftet gegenüber BRIGHT & BOLD für sämtliche während der Mietdauer verursachten Schäden an der Einrichtung sowie an allen Geräten, Ausrüstungen und Requisiten. Dies gilt auch für Schäden, die durch Mitarbeiter, Besucher oder Models des Mieters verursacht werden. Der Mieter stellt BRIGHT & BOLD von der Haftung gegenüber Dritten für derartige Schäden frei. Schäden oder Defekte an Geräten oder der Raumeinrichtung sind unverzüglich zu melden.

c) BRIGHT & BOLD haftet für Ausfallschäden des Mieters nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

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